Allgemeine Geschäftsbedingungen
SD 4BusinessPräsente bietet seinen Kunden neben Wein- und Feinkostpräsenten, Individualanfertigungen von Sekt, Wein und Promotionsdrinks, Werbesüßigkeiten und saisonale kulinarische Produkte auch kreative Komplettlösungen im Bereich des Marketings an. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von exklusiven Werbemitteln und Werbepräsenten. SD 4BusinessPräsente beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden (keine Endkunden/Verbraucher).
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufs-, und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; sie sind für den gesamten, auf künftigen Geschäftsverkehr mit dem Kunden verbindlich, auch wenn sie bei späteren Geschäftsvorgängen nicht erwähnt werden. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen treten unsere Verkaufs-, und Lieferbedingungen an die Stelle früherer Verkaufs-, und Lieferbedingungen.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-, und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch für Auftragsbestätigungen oder sonstige Bestätigungsschreiben. Unsere Verkaufs-, und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs-, und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.4 Unsere Verkaufs-, & Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1 Die Angaben in unseren Katalogen, und sonstigen schriftlichen Unterlagen, sowie unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2.2 Ein Auftrag gilt durch uns erst als angenommen, wenn er durch uns schriftlich bestätigt wird, hiervon können wir eine Ausnahme für Aufträge machen, die kurzfristig zur Auslieferung kommen.
2.3 Nebenabreden und Vertragsänderungen durch die für uns handelnden Personen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.4 Für den Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Abweichungen infolge von Artikelüberarbeitungen sind vorbehalten. Soweit nicht anders schriftlich bestätigt, sind wir berechtigt, die Artikel in den am Lager befindlichen Ausführungen und Farben zu liefern.
Wenn keine besondere Beförderungsart oder Reisewege vom Besteller vorgeschrieben und von uns bestätigt sind, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ohne Obligo Beförderungsart und Reiseweg zu bestimmen.
2.5 Zumutbare Abweichungen von den Bestellungen bis zu plus/minus 10 % sind zulässig, dies gilt insbesondere bei Sonderanfertigungen und Druckaufträgen.
3. Preise und Preisänderungen
3.1 Zur Berechnung kommen die jeweils am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Preisvereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
3.2 Liegen zwischen der Annahme der Bestellung und Liefertermin mehr als vier Monate, so sind unsere jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preislisten maßgeblich. Bei Dauerschuldverhältnissen sind allein unsere jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preislisten maßgeblich.
3.3 Die Preise gelten in Euro ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.4 Der Lieferer ist bei neuen Aufträgen (= Anschlussaufträgen) nicht an vorhergehende Preise gebunden. Die Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste bzw. Angebot.
4. Stornierung und Warenrücknahme
4.1 Die Aufhebung eines wirksam zustande gekommenen Vertrages, ggf. verbunden mit der Rücknahme bereits gelieferter Ware bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Bei den für den Käufer speziell angefertigten oder speziell beschafften Waren sowie Saisonartikeln ist eine Vertragsaufhebung und Rücknahme bereits gelieferter mängelfreier Waren generell ausgeschlossen. Bei Stornierungen seitens des Käufers von bereits erfassten Aufträgen des Verkäufers, aber noch nicht vom Verkäufer verbindlich georderten Waren beim Vorlieferanten fällt eine Stornogebühr an. Bei Sonderproduktionen beläuft sich diese auf von 20% des Auftragswertes, bei Standardproduktionen entsteht eine Gebühr von 10% des Auftragswertes. Dem Käufer obliegt der Beweis einer geringeren Stornogebühr.
4.2 Ein solcher Rücktritt des Käufers ist allerdings nur wirksam, wenn die Stornierungsgebühren vor, spätestens aber zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung an den Verkäufer entrichtet werden. Der Käufer hat sich bei dem Verkäufer vor Abgabe einer solchen Erklärung zu vergewissern, dass die Voraussetzungen für einen solchen Rücktritt noch bestehen, insbesondere die Waren vom Verkäufer nicht bereits verbindlich geordert wurden. Anderenfalls ist der Rücktritt ungeachtet einer etwaigen Zahlungsvornahme nicht wirksam.
5. Lieferzeit
5.1 Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben für den Einzelauftrag Lieferzeiten ausdrücklich schriftlich zugesichert. Als Zusicherung gilt nicht die Abgabe einer Kalenderwoche auf unserer Auftragsbestätigung.
5.2 Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, setzt jedoch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Insbesondere beginnt die Lieferzeit nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegeben falls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse.
5.3 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft vorliegt und mitgeteilt ist, oder der Liefergegenstand des Werk verlassen hat.
5.4 Die Lieferzeit verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes vom erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
5.5 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferzeiten zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
6. Lieferung & Gefahrübergang
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Werk vereinbart. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort, erfolgt sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, oder die Sendung zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch wenn wir den Transport selbst ausführen. Der Versendung ab Werk steht die Versendung von einem dritten Ort, z.B. einem auswärtigen Lager oder dem des Herstellers gleich.
6.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über, jedoch werden wir auf Wunsch des Kunden dieses Risiko auf seine Kosten versichern lassen, falls er dies wünscht.
7. Lieferumfang
7.1 Der Lieferumfang wird ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Hiervon kann bei Aufträgen, die kurzfristig zur Auslieferung kommen, von uns abgesehen werden.
7.2 Liegt dem Auftrag ein Entwurf, Modell oder Andruck zugrunde, bleiben Änderungen vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird oder die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
7.3 Bei Sonderanfertigungen oder veredelter Ware sind bis zu 10% Mehr-, oder Minderlieferungen zulässig.
8. Schadenspauschale
8.1 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
9. Verpackung und Versand
9.1 Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Porto und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
10. Abnahme und Gefahrenübergang bei Annahme und Versandverzögerung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet den Liefergegenstand anzunehmen.
10.2 Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht an, sind wir nach Setzung einer Frist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
10.3 Die Gefahr geht, falls sie nicht schon früher auf den Kunden übergegangen ist, spätestens mit der Annahme des Liefergegenstandes auf ihn über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über, falls sie nicht schon früher auf den Kunden übergegangen ist.
10.4 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr ab Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft hat der Kunde die durch die Lagerung der bestellten Ware anfallenden Kosten zu tragen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferte Ware steht bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungspersonen und sonstige Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
11.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
11.4 Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs-, oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunden uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
11.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
11.6 Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein-, oder Miteigentum für uns.
11.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
12. Mangelhaftung
12.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde muss einen Mangel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes und spätestens 3 Tage nach Entdeckung des Mangels schriftlich mitteilen. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Ware als genehmigt.
12.2 Handelsübliche bzw. geringfügige, wie technisch bedingte Abweichungen stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen von uns übergebenen Vorlagen.
12.3 Die Anerkennung eines Korrekturabzuges oder eines Freigabemusters durch den Kunden enthebt uns jeder Verantwortung für die Richtigkeit des Druckes, der Prägung, der Logostickerei, der Gravur oder jeder anderen Art der Veredelung. Übersehen von Druckfehlern, geringfügige Abweichungen von Material, Druck oder Farbe oder der Weiterverarbeitung berechtigen nicht zu Ansprüchen seitens des Kunden.
12.4 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
12.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
12.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunden Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.7 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.8 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.9 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt.
12.10 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
12.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
12.12 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
12.13 Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
13. Gesamthaftung
13.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
13.2 Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunden anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
13.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Schutzrechte
14.1 Entwürfe und Muster sind unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, nachgeahmt oder vervielfältigt werden. Bei Verstößen hiergegen haftet der Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
14.2 Von uns gefertigte Klischees, Reproduktionen, Modelle, Vorlagen, Werkzeuge o.ä. sind unser Eigentum und können auch nach Bezahlung des Liefergegenstandes durch den Kunden nicht herausverlangt werden.
15. Zahlungsbedingungen, Verzug, Verzugszinsen
15.1 Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig, solange keine anderen schriftlichen Vereinbarungen von unserer Seite vorliegen. Wir behalten uns vor Erstaufträge nur gegen Vorkasse zu liefern.
15.2 Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Entgegennahme von Wechseln bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Die Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
15.3 Verzug tritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung, sowie zusätzlich auch früher durch Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit ein. Verzugszinsen berechnen wir gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit 8% p.a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
15.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen., ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist Mosbach.
16.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu Klagen.
16.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sache, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im – Ausland hat.
17. Sonstiges
17.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
18. Datenschutz
18.1 Der Lieferer arbeitet mit EDV und speichert Daten im gesetzlich zulässigen Umfang (§33 Bundesdatenschutzgesetz).
18.2 Der Lieferer behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.
Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Stand: Juni 2015